Code of Conduct

1. Zweck und Geltungsbereich

Meine Nachhaltigkeitsstrategie bestimmt mein Handeln. Sie hat nicht nur Einfluss auf das Unternehmen, sondern formuliert auch meinen Anspruch an Dienstleister:innen und Lieferanten:innen. Ich handel nach einer Unternehmensvision, die sich wiederum in meinem Code of Ethics & Sustainability widerspiegelt.

Der Code of Conduct für Dienstleister:innen formuliert konkret meine Anforderungen. Das beinhaltet nationale und internationale Regeln und Gesetze sowie die Werte und gesellschaftlichen Konventionen, nach denen wir handeln und behandelt werden wollen. Der Code of Conduct zeigt die Voraussetzungen auf, welche eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns ermöglichen. Im Sinne einer möglichst weitreichenden Wirkung der Nachhaltigkeitsstrategie erwarte ich, dass meine Lieferanten und Dienstleister ihre eigenen Lieferanten nach denselben oder vergleichbaren Kriterien auswählen.

1.1 Einhaltung von Gesetzen und gesellschaftlichen Normen

Die Einhaltung gültiger Gesetze und Bestimmung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene ist für mich und meine Lieferanten eine Selbstverständlichkeit. Im sozialen Kontext setzen wir die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) voraus. Darüber hinaus fordern wir unsere Lieferanten ausdrücklich dazu auf, den Prinzipien des Global Compact zu folgen.
Es werden keinerlei Form von Korruption oder Bestechung toleriert.‘


 2. Mensch

Persönlich lege ich viel Wert auf die Zufriedenheit der Menschen, die mit dem Unternehmen, den Dienstleitungen/Produkten in Kontakt kommen.

Über die geltenden gesetzlichen Vorgaben, international anerkannte Standards, wie die Kernarbeitsnorm der ILO, die Prinzipien des Global Compact verpflichten sich Dienstleister:innen dazu, die folgenden Vereinbarungen einzuhalten und regelmäßig zu kontrollieren.

2.1 Menschenrechte und Arbeitsstandards

Mitarbeiter sind mit Fairness, Respekt und Würde zu behandeln. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist eine Grundvoraussetzung dafür.

2.2 Zwangs- und Kinderarbeit

Eine Beschäftigung von Minderjährigen, die im jeweiligen Land noch schulpflichtig sind, ist strikt verboten. Entsprechend der ILO dürfen keine Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, beschäftigt werden. Wir lehnen jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Pflichtarbeit ab.

2.3 Menschenwürdige Behandlung und Diskriminierung

Es ist zu gewährleisten, dass menschenunwürdige Arbeitsverhältnisse, Diskriminierung und Belästigung ausgeschlossen sind. Mitarbeiter werden nicht auf Grund von Rasse, nationaler Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder jeglicher anderer Gründe diskriminiert oder benachteiligt.

2.4 Gesundheit und Sicherheit

Es wird erwartet, dass sämtliche Arbeitsplätze einen Mindeststandard, nach den Vorgaben des nationalen Arbeitsschutzgesetzes, an Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Arbeitnehmer bieten.

2.5 Löhne und Arbeitszeiten

Die maximale Arbeitszeit darf die in den entsprechenden national gültigen Arbeitsgesetzen vorgeschriebene Arbeitszeit nicht übersteigen. Des Weiteren verpflichtet sich der Lieferant, die Mitarbeiter mindestens auf dem Niveau des normalen örtlichen Gehalts für vergleichbare Arbeit zu bezahlen und einen gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten.


3. Umwelt

Dienstleister:innen stehen in der Verantwortung, den Verbrauch von Ressourcen und den Ausstoß von klimaunverträglichen Emissionen weiter zu reduzieren und Umweltbelastungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und Vorschriften werden durch bestehende Umweltziele und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Umweltmanagement ergänzt. Grundsätzlich begrüße ich die Anwendung von international anschlussfähigen Umweltmanagementsystemen wie beispielsweise ISO 14001 oder die Anwendung eines Energiemanagementsystems wie ISO 50001 und EMAS.

3.1 Ressourcenverbrauch

Unsere Lieferanten stehen in der Pflicht, verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen zu wirtschaften und zu einem achtsamen Verbrauch von Energie, Wasser und Brennstoffen beizutragen.

3.2 Emissionen

Gesetzliche Grenzwerte für klimaunverträgliche Emissionen sind einzuhalten und bei Verstoß nötige Gegenmaßnahmen einzuleiten.

3.3 Gefahrstoffe

Wir setzen voraus, dass unsere Lieferanten professionell mit Gefahrstoffen, zum Schutz ihrer Mitarbeiter sowie der Umwelt, umgehen.

3.4 Abfallvermeidung und die Fähigkeit zum Recyceln

Unsere Lieferanten stehen in der Pflicht, Abfälle weit möglichst zu vermeiden und gegebenenfalls die Vermeidung der Wiederverwertung vorzuziehen. Neue Produkte sollten falls möglich so entwickelt werden, dass sie recycelbar sind.

3.5 Verzicht auf umweltbelastende Rohstoffe

Auf den Einsatz von umweltbelasteten Rohstoffen und Fertigungsverfahren wird weit möglichst verzichtet.


4. Wirtschaft

Um den Erfolg der Produkte und der Geschäftsbeziehungen für die Zukunft zu sichern, verbessern unsere Lieferanten kontinuierlich die Qualität ihrer Produkte, Arbeit und Prozesse. Qualitätsmanagementsysteme wie in der ISO 9001 beschrieben, sind ein wichtiger Bestandteil dafür.

4.1 Korruption und Bestechung

Lieferanten treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher und fachlicher Kriterien und lassen sich insbesondere nicht von persönlichen Beziehungen oder Interessen beeinflussen.

4.2 Geschenke und Einladungen

Lieferanten bieten weder direkt noch mittelbar unangemessene Zuwendungen in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Einladungen zur unzulässigen Beeinflussung an.

Meine Lieferanten versuchen sicher zu stellen, dass Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer, Berater, Vermittler oder Vertreter, diese Vorgaben ebenfalls einhalten.

4.3 Leistungen und Produkte

Bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von Produkten und Leistungen soll eine Balance zwischen ökonomischen, sozialen und onkologischen Anforderungen angestrebt werden.

4.4 Supplier evaluation

Die Leistungsfähigkeit der Lieferanten wird von mir durch die Abfrage von verschiedenen Kriterien ermittelt. Dabei wird vor allem auf die Qualität sowie die logistische, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Lieferanten geachtet.


5. Gemeinsames Handeln und praktischer Umgang
Ich arbeite grundsätzlich mit umwelt- und sozialverantwortlichen Lieferanten zusammen. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten die Unterzeichnung unseres Code of Conduct for Suppliers. Sofern bereits ein allgemeiner in der Branche verbreiteter Code of Conduct unterschrieben ist, prüfe ich, ob dieser meinen eigenen Code of Conduct entspricht. Es wird erwartet, dass sich die Zulieferer für die Einhaltung der Anforderungen auch bei ihren Zulieferern einsetzen.

5.1 Meldung von Verstößen

Lieferanten verpflichten sich, schwere Verstöße (z.B. Korruption, Kinderarbeit) gegen den Code of Conduct for Suppliers aktiv zu melden, die Ursache zu erläutern und eine Verhinderungsstrategie für die Zukunft vorzustellen.